Vergütungssystem Vorstand und Aufsichtsrat
Hier finden Sie die von der Hauptversammlung der DKR gebilligten Vergütungssysteme:
Vergütungssystem Vorstand (Änderung gebilligt am 1. April 2025)
Vergütungssystem Aufsichtsrat (Änderung gebilligt am 1. April 2025)
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde in der Hauptversammlung vom 1. April 2025 unter TOP 7 gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen. Der Beschlussvorschlag kann TOP 7 der Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 entnommen werden; dieser wurde mit 99,93% der abgegebenen Stimmen angenommen (vgl. die Abstimmungsergebnisse).
Die Vergütung des Vorstands wurde in der Hauptversammlung vom 1. April 2025 unter TOP 11 gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschlossen. Der Beschlussvorschlag kann TOP 7 der Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 entnommen werden; dieser wurde mit 78,32% der abgegebenen Stimmen angenommen (vgl. die Abstimmungsergebnisse).
Beschluss des Aufsichtsrats gem. § 87a Abs. 2 AktG
Archiv
Vergütungssystem Aufsichtsrat (Änderung gebilligt am 13. Juli 2023)
Vergütungssystem Vorstand (Änderung gebilligt am 10. März 2022)